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Finanzlexikon: einnahme

einnahme

Die Einnahmen eines Unternehmens sowie im privaten oder öffentlichen Haushalt sind die Zuflüsse von Zahlungsmitteln.

Die Einnahmen in Unternehmen (beispielsweise durch Veräußerung hergestellter Güter durch Barzahlung beziehungsweise unbare Einzahlungen (Forderungen) führen zu einer Erhöhung des Geldvermögens. Das Geldvermögen setzt sich aus den Zahlungsmitteln und den Forderungen zusammen, von denen die Verbindlichkeiten abgezogen werden. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist der Gewinn beziehungsweise der Verlust.

Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen zufließen. Im Einkommensteuergesetz werden die einzelnen Begrifflichkeiten scharf unterschieden.

Einkünfte sind bei den Gewinneinkünften der Gewinn und bei den Überschusseinkünften die Differenz zwischen Einnahmen und Werbungskosten.

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